Teilnahmebedingungen epigreens® Partnerprogramm

Version 1.0 · Stand 28.08.2026. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Partnerprogramme von epigreens (Standard Affiliate, Advanced Affiliate, Partner Netzwerk). Bestandteil sind die Werberichtlinien in der jeweils gekennzeichneten Fassung.

Diese Fassung erhältst du zusätzlich als speicherbares Dokument mit deiner Freischaltungs-Mail; frühere Fassungen sind archiviert und jederzeit auf Anfrage an support@epigreens.de erhältlich.

1. Anbieterin, Geltungsbereich

(1) Anbieterin des Partnerprogramms ist die EpiGreens GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Janisch, Irmgardstr. 22, 81479 München, Deutschland; Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 295082; USt-ID: DE366813513; E-Mail: support@epigreens.de (nachfolgend „epigreens“). Vollständiges Impressum: www.epigreens.de/policies/legal-notice.

(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an allen Partnerprogrammen von epigreens (u. a. „Standard Affiliate“, „Advanced Affiliate“, „Partner Netzwerk“) über die Partnerprogramm-Software UpPromote. Bestandteil dieser Bedingungen sind die Werberichtlinien (Ziffer 6) in der bei Registrierung mitgeteilten, mit Stand-Datum gekennzeichneten Fassung. Schließen epigreens und ein Partner eine individuelle Vereinbarung, geht diese im Widerspruchsfall vor; im Übrigen gelten diese Bedingungen ergänzend. Für das Vertragsverhältnis zwischen epigreens und dem Partner gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen nebst Werberichtlinien sowie vorrangige individuelle Vereinbarungen; etwaige Nutzungsbedingungen des Software-Anbieters der Partnerprogramm-Plattform betreffen allein das Verhältnis des Partners zum Software-Anbieter und werden nicht Inhalt des Vertragsverhältnisses mit epigreens.

2. Registrierung und Teilnahme

(1) Die Teilnahme setzt eine Registrierung mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben voraus; Änderungen (insbesondere der Kontakt- und Steuerangaben) sind unverzüglich zu aktualisieren. Je Person bzw. Unternehmen ist nur ein Partner-Konto zulässig.

(2) epigreens entscheidet frei über die Annahme einer Registrierung; je nach Programm erfolgt die Freischaltung automatisch oder nach individueller Prüfung. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Freischaltung des Partner-Kontos zustande; maßgeblich sind diese Bedingungen und die Werberichtlinien in der bei Absendung der Registrierung mitgeteilten Fassung. epigreens bestätigt die Freischaltung per E-Mail und übermittelt dabei die Bedingungen nebst Werberichtlinien als speicherbares Dokument.

(3) Die Teilnahme ist kostenlos. Es bestehen keine Abnahmeverpflichtungen, keine Teilnahme- oder Einstiegsgebühren und keine Pflicht zum Erwerb von Waren.

3. Stellung des Partners

(1) Der Partner handelt als selbständiger Unternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Produkte von epigreens über seine eigenen Kanäle zu empfehlen; eine Pflicht zur Vermittlung von Geschäften, zu einer bestimmten Zahl, Frequenz oder Art von Veröffentlichungen oder zu sonstiger Absatzförderung besteht nicht. Der Partner entscheidet frei, ob, wann und wie er tätig wird; er ist nicht ständig mit der Vermittlung von Geschäften betraut. Ein Arbeits-, Gesellschafts- oder Handelsvertreterverhältnis (§§ 84 ff. HGB) wird nicht begründet.

(2) Der Partner ist nicht exklusiv für epigreens tätig. Für seine steuerlichen und ggf. gewerberechtlichen Pflichten (insbesondere Gewerbeanzeige nach § 14 GewO) ist er selbst verantwortlich.

4. Empfehlungslinks, Rabattcodes, Provision

(1) Der Partner erhält einen persönlichen Empfehlungslink und/oder Rabattcodes. Der für den Partner geltende Provisionssatz, der Auszahlungsrhythmus, eine etwaige Mindestauszahlungsgrenze und die Validierungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Programm; sie werden dem Partner mit der Freischaltungsbestätigung in Textform mitgeteilt und zusätzlich im Partner-Dashboard angezeigt. Für Verkäufe, die über einen dem Partner zugewiesenen Rabatt-Coupon vermittelt werden, kann je Programm ein abweichender Provisionssatz gelten; auch dieser wird mit der Freischaltungsbestätigung mitgeteilt. Maßgeblich ist die mitgeteilte Fassung; abweichende individuelle Vereinbarungen gehen vor. Änderungen dieser Konditionen zulasten des Partners sind nur nach dem Verfahren der Ziffer 12 und nur mit Wirkung für nach dem Wirksamwerden vermittelte Verkäufe möglich.

(2) Bemessungsgrundlage ist der Netto-Warenwert der vermittelten Bestellung nach Abzug von Rabatten und Gutscheinen, ohne Umsatzsteuer und ohne Versandkosten. Grundlage der Abrechnung ist die Erfassung im Partnerprogramm-System, und zwar sowohl über Empfehlungslinks als auch über die dem Partner zugewiesenen Rabattcodes. Die Systemerfassung begründet eine widerlegliche Vermutung der Richtigkeit; dem Partner bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Verkauf von ihm vermittelt wurde. Offensichtliche Erfassungsfehler werden korrigiert.

(3) Vergütungsfähig ist ein Verkauf nur, wenn die Bestellung vollständig bezahlt und weder storniert noch widerrufen noch retourniert wurde. Der Provisionsanspruch bleibt jedoch bestehen, wenn die Nichtausführung oder Rückabwicklung auf Umständen beruht, die epigreens zu vertreten hat. Provisionen werden ausschließlich für Produktverkäufe gezahlt — nicht für das Anwerben weiterer Partner oder sonstige Rekrutierungsleistungen.

(4) Nicht vergütungsfähig sind Eigenbestellungen des Partners und Bestellungen für den Eigenbedarf über eigene Codes (solche Bestellungen sind zulässig, lösen aber keine Provision aus) sowie künstlich erzeugte oder manipulierte Bestellungen. Je Bestellung wird je Provisionsart höchstens eine Provision gezahlt; bei Zusammentreffen mehrerer Vermittler entscheidet die Zuordnung im Partnerprogramm-System.

5. Abrechnung und Auszahlung

(1) Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz 5 UStG); der Partner stimmt der Abrechnung per Gutschrift zu. Der Partner teilt epigreens seinen umsatzsteuerlichen Status (Regelbesteuerung / Kleinunternehmer § 19 UStG / EU-Kleinunternehmer § 19a UStG / im Ausland ansässiger Unternehmer) sowie Änderungen unverzüglich mit; er steht dafür ein, dass seine Angaben zutreffen, und stellt epigreens von Nachteilen aus unrichtigen oder unterlassenen Angaben frei. Bei im Ausland ansässigen Partnern gilt das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG). Widerspricht der Partner einer Gutschrift, teilt er dies unverzüglich in Textform mit und stellt für die betroffene Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung.

(2) Wird eine bereits vergütete Bestellung nachträglich storniert, widerrufen, retourniert oder rückbelastet, entfällt der Provisionsanspruch rückwirkend; bereits ausgezahlte Beträge werden mit künftigen Provisionen verrechnet oder sind zurückzuzahlen. Ziffer 4 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Bei Beendigung der Teilnahme werden bis zum Beendigungszeitpunkt vermittelte Bestellungen regulär validiert und abgerechnet; ein bestehendes Guthaben wird unabhängig von einer Mindestauszahlungsgrenze mit der Schlussabrechnung ausgezahlt.

6. Werberichtlinien (wesentliche Pflicht)

(1) Für jede Werbung mit Bezug auf epigreens-Produkte gelten die Werberichtlinien des epigreens-Partnerprogramms in der bei Registrierung mitgeteilten, mit Versionsnummer und Stand-Datum gekennzeichneten Fassung (abrufbar und als PDF speicherbar unter www.epigreens.de/pages/werberichtlinien), nachfolgend in ihrer jeweils nach Abs. 3 mitgeteilten Fassung. Sie sind Bestandteil dieser Bedingungen und enthalten insbesondere: die Positivliste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben je Produkt (Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006), die Liste untersagter Aussagen sowie die Vorgaben zur Werbekennzeichnung.

(2) Kernregeln: Gesundheitsbezogene Aussagen sind ausschließlich in Form der in der Positivliste aufgeführten Angaben zulässig — wortlautgetreu oder sinnwahrend ohne Verstärkung, einschließlich der dort abgedruckten Verwendungsbedingungen. Krankheitsbezogene Aussagen sind ausnahmslos untersagt. Aussagen zu Einnahme, Dosierung oder Tagesmengen trifft der Partner nicht; davon ausgenommen sind die in der Positivliste als Bestandteil einzelner Angaben abgedruckten Verwendungsbedingungen, die bei Nutzung der jeweiligen Angabe vollständig mit wiederzugeben sind. Jede Veröffentlichung mit epigreens-Bezug (Link, Code, Produktnennung) ist als Werbung zu kennzeichnen; die Provision gilt als Gegenleistung im Sinne des § 5a Abs. 4 UWG. Weitergehende gesundheitsbezogene Inhalte bedürfen vor Veröffentlichung der Freigabe durch epigreens in Textform.

(3) epigreens aktualisiert die Werberichtlinien, wenn sich die Rechtslage (insbesondere das EU-Register zugelassener Angaben) oder das Sortiment ändert. Aktualisierungen werden dem Partner per E-Mail an die im Partner-Konto hinterlegte Adresse mitgeteilt und werden 14 Tage nach Zugang verbindlich; für davor veröffentlichte Inhalte gilt eine Anpassungsfrist von 14 Tagen ab Zugang. Erweiterungen der Positivliste werden bereits mit Zugang wirksam. Erschöpft sich eine Aktualisierung nicht im Nachvollzug der Rechtslage (insbesondere des EU-Registers) oder des Sortiments, gilt sie als Änderung dieser Bedingungen; Ziffer 12 findet Anwendung. Jede Fassung der Werberichtlinien trägt ein Stand-Datum und eine Versionsnummer; frühere Fassungen bleiben unter der genannten Adresse archiviert abrufbar.

(4) Unzulässig sind ferner: Werbung über Spam, Brand-Bidding auf die Marke „epigreens“ in Suchmaschinen, die Nutzung der Marke in Domains oder Account-Namen ohne Zustimmung, die Veröffentlichung von Rabattcodes auf Gutscheinportalen sowie Werbung, die sich gezielt an Kinder richtet.

(5) epigreens räumt dem Partner für die Dauer der Teilnahme das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Marke „epigreens“ und bereitgestellte Produktabbildungen ausschließlich zur vertragsgemäßen Bewerbung zu nutzen.

7. Kontrolle und Verstöße

(1) epigreens ist berechtigt, Veröffentlichungen des Partners stichprobenartig zu prüfen und die Entfernung oder Korrektur rechtswidriger oder gegen diese Bedingungen verstoßender Inhalte zu verlangen. Der Partner kommt einem solchen Verlangen unverzüglich nach, spätestens binnen 48 Stunden ab Zugang an die im Partner-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse; bei offensichtlichen, schwerwiegenden Rechtsverstößen (insbesondere krankheitsbezogenen Aussagen) binnen 24 Stunden.

(2) Bei Verstößen gegen Ziffer 6 kann epigreens die Auszahlung von Provisionen aus Bestellungen, die nachweislich durch rechtswidrige Werbung veranlasst wurden, bis zur Klärung zurückbehalten, längstens jedoch für sechs Monate ab Zurückbehalt; ist die Veranlassung bis dahin nicht festgestellt, wird ausgezahlt. Steht die Veranlassung fest, entfällt der Provisionsanspruch für die betroffenen Bestellungen endgültig (Darlegungs- und Beweislast bei epigreens). Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann epigreens die Teilnahme außerordentlich beenden.

8. Freistellung; Haftung von epigreens

(1) Der Partner stellt epigreens von Ansprüchen Dritter (einschließlich Abmahnkosten und angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten aus Ziffer 6 oder auf sonstigen rechtswidrigen Werbemaßnahmen des Partners beruhen.

(2) Nimmt ein Dritter den Partner wegen einer Werbeaussage in Anspruch, die der Partner wortlautgetreu oder zulässig sinnwahrend aus der jeweils maßgeblichen Positivliste übernommen und mit den dort genannten Verwendungsbedingungen versehen hat, stellt epigreens den Partner von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, sofern der Partner epigreens unverzüglich informiert und die Verteidigung mit epigreens abstimmt.

(3) epigreens haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine bestimmte Verfügbarkeit des Shops oder des Partnerprogramm-Systems wird nicht geschuldet; Satz 1 bis 3 bleiben unberührt.

9. Netzwerk-Programme (Sub-Partner)

(1) Einzelne, geschlossene Programme sehen vor, dass benannte Partner weitere Partner („Sub-Partner“) vorschlagen; die Aufnahme erfolgt ausschließlich nach individueller Prüfung und Freigabe durch epigreens. Registriert sich ein Partner über den Einladungslink eines anderen Partners, wird diese Zuordnung im Partnerprogramm-System gespeichert; der werbende Partner erhält in diesem Fall eine programmabhängige Netzwerk-Provision auf die vermittelten Verkäufe des Sub-Partners und je Abrechnungszeitraum eine Aufstellung dieser Provision (Name/Pseudonym und Provisionsbetrag, keine Endkundendaten). Beendet epigreens ein Sub-Partner-Verhältnis ohne sachlichen Grund oder führt sie es außerhalb des jeweiligen Netzwerk-Programms fort, bleibt der Anspruch des werbenden Partners auf die Netzwerk-Provision für Verkäufe dieses Sub-Partners für die Dauer von 6 Monaten ab der Beendigung bestehen.

(2) Bei der Ansprache möglicher Partner darf ausschließlich die Vermittlung von Produktverkäufen als Verdienstmöglichkeit dargestellt werden. Aussagen, die den Eindruck erwecken, Einkünfte ließen sich allein oder überwiegend durch das Anwerben weiterer Teilnehmer erzielen, sowie Einkommensversprechen sind untersagt (§ 16 Abs. 2 UWG).

10. Laufzeit und Beendigung

Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können sie jederzeit in Textform beenden; das Recht zur außerordentlichen Beendigung (Ziffer 7 Abs. 2) bleibt unberührt. Für die Abrechnung bei Beendigung gilt Ziffer 5 Abs. 3. Für Bestellungen, die binnen 30 Tagen nach Beendigung über die Empfehlungslinks oder Rabattcodes des Partners eingehen, wird die Provision ebenfalls gezahlt; danach werden Links und Codes deaktiviert.

11. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Partner enthält die Datenschutzerklärung des Partnerprogramms (auf der Registrierungsseite verlinkt). Der Partner erhält keinen Zugriff auf Endkundendaten von epigreens. Für die Datenverarbeitung auf seinen eigenen Kanälen ist der Partner allein verantwortlich.

12. Änderungen dieser Bedingungen

epigreens kann diese Bedingungen und die Werberichtlinien mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies wegen einer Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, wegen technischer Änderungen des Partnerprogramm-Systems oder wegen einer Erweiterung des Sortiments erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht zulasten des Partners verschiebt; die Höhe vereinbarter Provisionssätze und der Charakter der Teilnahme als kostenlos können auf diesem Weg nicht geändert werden. Änderungen werden dem Partner mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail an die im Partner-Konto hinterlegte Adresse mitgeteilt; die Mitteilung nennt das Stand-Datum der neuen Fassung und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen hin. Widerspricht der Partner in Textform bis zum Wirksamwerden, gilt für ihn die bisherige Fassung fort; jede Seite kann die Teilnahme in diesem Fall mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beenden (Ziffer 5 Abs. 3 gilt entsprechend). Für Aktualisierungen der Werberichtlinien, die sich im Nachvollzug der Rechtslage oder des Sortiments erschöpfen, gilt Ziffer 6 Abs. 3.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von epigreens. (2) Vertragssprache ist Deutsch; bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und Übersetzungen oder anderssprachigen Oberflächentexten des Partnerprogramm-Systems ist die deutsche Fassung maßgeblich. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.